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Darf es urban staff sein!?

Sie sind auf der Suche nach Personal? Wir stellen Ihnen freundliche, zuverlässige, stets motivierte und optisch ansprechende Promoter/-innen und Host/-essen, wie auch qualifiziertes Gastropersonal für Ihren geplanten Messe-, Werbe- oder sonstigen Firmenauftritt zur Verfügung. Fragen Sie uns unverbindlich an!

c +49 (0)711 21 95 40 -22

m info@urbanstaff.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen urbanstaff gmbh

1. Allgemeines

1.1 Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur sind nachstehende Bedingungen maßgebend.
1.2 Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Agentur
schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistungen der Agentur gilt in jedem Falle als Anerkennung
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

2.1 Das Angebot versteht sich stets freibleibend. Die als „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Kalkulation“
bezeichneten Angebote der Agentur sind ebenfalls freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande.
2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder der jeweiligen
Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die Agentur für die Richtigkeit und
Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich
oder grob fahrlässig nicht erkannt.

3. Preise

3.1 Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
3.2 Die Agentur ist berechtigt Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
3.3 Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
3.4 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung der Agentur.
Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung
zu legen oder Rechnungen dieser vorzulegen.
3.5 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder
Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete
Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht
Erfüllungsgehilfen der Agentur sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich zu den angebotenen Vergütungssätzen
der Agentur in Rechnung gestellt.

4. Kündigung und Stornierung

4.1 Im Falle der Kündigung/Stornierung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die Agentur die vereinbarte
Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Als erbrachte Leistungen in diesem Sinne gelten auch
Vergütung- bzw. Schadenersatzansprüche, die die Agentur aus eingegangen Verpflichtungen gegenüber Dritten
(Subunternehmen, Vermieter, etc.) zu erfüllen hat.
4.2 Absagen von Kundenseite bis 10 Werktage (Montag-Freitag) vor Aktionstag (es zählt immer ausschließlich das
Datum) sind mit Ausnahme der unter 4.1. erbrachten Leistungen grundsätzlich kostenfrei.
– Bei Absagen ab 10 Werktagen vor dem Aktionstag fallen 30% der angebotenen Aktionskosten an.
– Bei Absagen ab 5 Werktagen vor dem Aktionstag fallen mind. 50% der angebotenen Aktionskosten an.
– Bei Absagen am Aktionstag fallen 100% der angebotenen Angebotskosten an.

5. Personal

5.1 Die vom Auftraggeber angeforderten Mitarbeiter werden nach dessen schriftlichen Unterlagen informiert. Dabei
hat der Auftraggeber selbst darauf zu achten, dass seine Unterlagen vollständig sind. Die Unterlagen sollten
insbesondere Angaben zu Einsatzort, -tag und –dauer, Ansprechpartner, Tätigkeitsschwerpunkt und eine
Wegbeschreibung beinhalten. Fehlen Informationen, ist eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung nicht
sichergestellt. Die mit der Agentur vereinbarte Vergütung für die von der Agentur gestellten Mitarbeiter, wird
nach den tatsächlichen Stunden abgerechnet, mindestens jedoch 4 Stunden pro Person pro Einsatztag.
5.2 Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Adressen von Mitarbeitern der Agentur aufzunehmen oder sie an
Dritte weiterzugeben, wenn dies eine mögliche Abwertung zu Folge haben könnte. Übernachtungen sind
nicht im Angebot enthalten und werden separat berechnet. Werden von der Agentur gestellten Mitarbeiter (auch
auf Grund höherer Gewalt) nicht wie in Auftrag gegeben benötigt, wird die Agentur einen Mindestsatz von vier
Stunden pro Tag für jeden der nicht benötigten Mitarbeiter in Rechnung stellen.

6. Konkurrenzschutz

6.1 Die von der urbstaff GmbH eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder Aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Konventionalstrafe von 3.000 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Die Agentur ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
7.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, soweit der Kunde Unternehmer, Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögens ist.
8.2 Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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